Brüssel beschließt Intervention für Rindfleisch und "Rauskaufaktion"
Bei der jüngsten Sitzung des Verwaltungsausschusses Rindfleisch in Brüssel am 12. Dezember 2000 hat die EU-Kommission beschlossen, die Intervention für Rindfleisch zu eröffnen und die Rauskaufaktion von rund 2 Mio. Rindern, die über 30 Monate alt und nicht auf BSE getestet worden sind, durchzuführen. Die Kommission begründete diese außerordentlichen Stützungsmaßnahmen mit der im Rahmen der jüngsten BSE-Krise derzeit zu beobachtenden schwer wiegenden Marktstörung und dem drohenden Zusammenbruch des EU-Rindfleischmarktes.
Um den europäischen Rindfleischmarkt zu entlasten, stellt die EU-Kommission Mittel zur Verfügung, um ein Maximalvolumen von rund 625.000 t Rindfleisch vom Markt nehmen zu können. Von dieser Menge soll ein Großteil in die Ankaufsaktion von über 30 Monate alten Rinder (maximal 500.000 t ) und ein kleinerer Teil in die Intervention gehen. Die Kommission wies ausdrücklich darauf hin, dass die Rindfleischintervention nur in sehr begrenztem Umfang stattfinden wird und zum niedrigsten Preis erfolgt.
Die Einreichungsfrist für die Anträge dieser außerordentlichen Ausschreibung wurde auf den dritten Dienstag dieses Monats, also den 19. Dezember 2000, festgesetzt. Die Einlagerung des Rindfleisches erfolgt in Deutschland ab 27. Dezember 2000 bis zum 12. Januar 2001. In einigen anderen EU-Ländern schon ab 26. Dezember.
Die Bedingungen für die Intervention wurden von der Kommission erweitert und flexibilisiert. So erhöhte sie die Obergrenze für das Schlachtgewicht von derzeit 340 kg generell auf 380 kg. Für die ersten beiden Ausschreibungstermine wurde die Höchstgrenze sogar auf 430 kg Schlachtgewicht festgesetzt. Ab sofort reicht es aus, dass der Marktpreis nur noch für eine Woche (bisher zwei Wochen) unter 80 % des Interventionspreises liegt.
Darüber hinaus wurde die Handelklassenbegrenzung dahingehend aufgehoben, dass nun auch Fleisch von Fressern und von Jungbullen der Handelsklasse O interventionsfähig ist. Bisher gab es eine Beschränkung auf die Handelsklassen U und R. Für Deutschland gilt, dass nun die Intervention für Fleisch von Jungbullen der Handelsklassen U, R und O eröffnet ist.
Gleiches gilt für Spanien, Italien und Frankreich, wobei Frankreich darüber hinaus Fleisch von Ochsen der Klasse O intervenieren kann. In Belgien sind die Bedingungen für Jungbullen R und O, in Irland und Nordirland für Ochsen U, R, und O, in den Niederlanden für Jungbullen der Klasse R sowie in Österreich für Jungbullen der Klasse O erfüllt. Die Einreichungsfrist für die nächste reguläre Ausschreibung zur Rindfleischintervention ist der 9. Januar 2001.
Die Ankaufsaktion zur unschädlichen
Beseitigung von EU-weit maximal 500.000 t Rindfleisch ist für den Zeitraum 1.
Januar bis 30. Juni 2001 vorgesehen. Ausschließlich für Deutschland gilt, dass
die für diese Aktion geschlachteten Tiere ebenfalls einem BSE-Test unterzogen
werden. An den Kosten, die bei diesen BSE-Tests entstehen, wird sich die Kommission
nicht beteiligen.
Bei den Tests, die an vermarktungsfähigen Rindern ab einem Alter von 30 Monaten
durchgeführt werden müssen, beteiligt sich die Kommission mit maximal 15 Euro
oder 100 % der Testkosten pro Tier. Bei allen gefallenen oder BSE-verdächtigen
Tieren bleibt es aber bei einer Cofinanzierung von 30 Euro je Tier.
Grundsätzlich dürfen nur Rinder in dieses Notprogramm kommen, die für den menschlichen Verzehr geeignet. Diese Rinder müssen separat geschlachtet, zerlegt, eingefärbt, der Fleischbeschau zugeführt und dann vernichtet werden. Nur die Häute dürfen zur Lederherstellung verwertet werden.
Der Landwirt erhält eine Entschädigung je Tier, die auf Grundlage des durchschnittlichen Marktpreises in den Kalenderwochen 45 bis 48 dieses Jahres errechnet wird. An dieser Ausgleichszahlung beteiligt sich die Kommission zu 70 %. Sie beteiligt sich jedoch nicht an den Kosten, die bei der Schlachtung und Entsorgung der Rinder anfallen. Regelungen hierzu müssen auf nationaler Ebene getroffen werden.