Bayern will zunächst an BSE-Sonderweg festhalten
Frankfurt (vwd/AP) - Ungeachtet des Drucks aus den anderen Bundesländern will Bayern an seinem Sonderweg beim Umgang mit BSE vorerst festhalten. Das Gesundheitsministerium in München wies am Freitag anders lautende Angaben von NRW-Landwirtschaftsministerin Bärbel Höhn (Grüne) zurück. In Bayern werden beim Auftreten von Rinderwahnsinn nicht alle Tiere der Herde geschlachtet, sondern nur "Verwandte" des betroffenen Rindes sowie dessen Geburtskohorte - also Rinder, die ein Jahr vor oder nach dem Tier geboren wurden. Die Bundesregierung bereitet entgegen anders lautender Berichte kein nationales Gesetz zur Tötung ganzer Herden bei einem an BSE-erkrankten Rind vor. Ein Sprecher des Bundeslandwirtschaftsministeriums sagte in Berlin, es gebe nur eine Bitte der zuständigen Amtschefs der Länder, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, bei der Rinderwahn-Erkrankung eines Tieres die ganze Herde zu keulen. Damit würde das Schweizer Modell, nur die Altersgenossen des betroffenen Rinder zu töten, das auch in Bayern zulässig ist, gesetzlich untersagt. Das Seuchengesetz lasse momentan einen gewissen Spielraum zu, wie mit den Tieren eines vom Rinderwahn betroffenen Betriebes zu verfahren sei. vwd/12.1.2001/mi