BLL: Sonderinformation zu BSE - 16.01.2001

(Bonn) - Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V.(BLL [1]) hat in einer Sonderinformation die wichtigsten Fakten zurBSE-Krise in Deutschland zusammengetragen:

1. AusgangssituationBisher ist die Ursache der positiven BSE-Befunde bei deutschen Rindernungeklärt, insbesondere die Frage, warum nur einzelne Tiere in großenBeständen erkranken konnten. Tiermehl darf in der EU seit 1994 nicht anWiederkäuer (Entscheidung 94/381/EG vom 27.6.1994) verfüttert werden, sodass eine Übertragung auf diesem Weg ausgeschlossen sein sollte. InDeutschland war es auch davor grundsätzlich nicht üblich, Tiermehl anWiederkäuer zu verfüttern. Zudem wird das seit 1998 in Europa verpflichtendvorgeschriebene Verfahren der Tiermehlherstellung(Hochdruck-Sterilisationsverfahren) hinsichtlich der Abtötung desBSE-Erregers vom BgVV als sicher bewertet (BgVV-Pressedienst 26/2000 vom28.11.2000).

2. Verbot von Tiermehlen dass es dennoch zu einem völligen Verbot von Tiermehlen auch für andereTiere gekommen ist, wurde nicht zuletzt durch die Erwartungen derÖffentlichkeit an die Politik bewirkt. Die Bundesregierung hat am 1.12.2000ein "Gesetz über das Verbot des Verfütterns, des innergemeinschaftlichenVerbringens und der Ausfuhr bestimmter Futtermittel" erlassen, das neben demVerbot der Verfütterung von Tiermehlen auch das von tierischen Proteinen analle Nutztiere untersagt, mit Ausnahme von Milch und -erzeugnissen,Fischmehl zur Verfütterung an Fische und Futtermittel, die unter dieAufbrauchfrist fallen. Als Verschärfung wurden auch Gelatine, hydrolisierteProteine und Dicalciumphoshat mit in das Verbot einbezogen. Fette wurdenspäter per Verordnung ausgenommen. Diese Maßnahme sollte dazu beitragen, dasVerbrauchervertrauen wiederherzustellen. Die Initiative der Bundesregierunghat zusätzlich zu einer europäischen Regelung geführt: Durch EU-Entscheidung200/766/EG vom 4.12.2000 gilt das Verfütterungsverbot ab 1.1.2001 aucheuropaweit, vorerst für 6 Monate. Eine Änderung der Entscheidung (2001/9/EG)vom 29.12.2000 setzt Bedingungen für bestimmte verarbeitete tierischeProdukte fest.

3. BSE-SchnelltestDie Bundesregierung und die Bundesländer haben darüber hinaus eine rascheAusweitung der sogenannten BSE-Schnelltests vorangetrieben, auch um weitereverlässliche epidemiologische Erkenntnisse zur Verbreitung von BSE inDeutschland zu gewinnen. Seit Anfang Dezember 2000 müssen in Deutschlandalle geschlachteten Tiere, die älter als 30 Monate sind, getestet werden Verordnung zur fleischhygienerechtlichen Untersuchung von Rindern auf BSEvom 1.12.2000; BGBl. I S. 1659). Seit dem 1.1.2001 werden auch europaweitalle Rinder über 30 Monaten auf BSE untersucht; (Entscheidung 2000/764/EG.Geändert durch Entscheidung 2001/8/EG und VO(EG) Nr. 2777/2000. Dies wurdeund wird von uns sehr begrüßt. Allerdings haben die heute verfügbarenMethoden nach wie vor Limitierungen: Sie können nicht beim lebenden Tier,sondern nur nach der Schlachtung angewendet werden. Die für den Testerforderliche Gewebeprobe kann nur aus dem Hirn entnommen werden; andereMaterialien (wie etwa Muskelfleisch bzw. Blut) eignen sich für die Testsderzeit nicht. Mit den zur Zeit eingesetzten Testverfahren lässt sich dieInfektion sicher nur bei Tieren nachweisen, die mindestens 30 Monate altsind und bei denen die Erkrankung bereits deutlich fortgeschritten ist.Negative Testergebnisse bei jüngeren Tieren sind nicht aussagekräftig(BgVV-Pressedienst 26/2000 vom 28.11.2000). Der Aussagekraft derUntersuchungsergebnisse sind insoweit Grenzen gesetzt, als ein negativesTestergebnis nicht die absolute BSE-Freiheit der Tiere - unabhängig vomAlter - garantieren kann (BgVV-Pressedienst 25/2000 vom 21.11.2000), da dieMenge der Erreger unter der Nachweisgrenze der Tests liegen kann. Es sindEntwicklungen absehbar, die Schnelltests zu standardisieren und so weiter zuentwickeln, dass die Nachweisgrenze gesenkt wird und die Ergebnisse damit anAussagekraft gewinnen. Wünschenswert wäre auch die Anwendungsmöglichkeit amlebenden Tier. Im Kunden-Lieferanten-Verhältnis führen Forderungen nachweitergehenden Schnelltest-Untersuchungen auch von Rindern unter 30 Monaten(z.B. den 24 - 30 Monate alten Rindern) zu noch umfangreicheren Anwendungender Tests. Dies erscheint grundsätzlich als eine sinnvolle Maßnahme desvorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutzes, allerdings mit denvorgenannten faktischen Einschränkungen. Dabei muss aber auch beachtetwerden, dass die notwendigen Kapazitäten erst schrittweise aufgebaut werdenkönnen. Die Bewerbung mit der Angabe "BSE-getestet" bei Fleisch von Rindern,die älter als 30 Monate sind, ist eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten(BMG am 15.12. 2000). Die Bewerbung mit dem Wortlaut "BSE-frei" wird wegender begrenzten Aussagekraft der Untersuchungsergebnisse alsVerbrauchertäuschung betrachtet ( BMG am 15.12.2000).

4. Zur Sicherheit einzelner ZutatenAus dem Mitgliederkreis wird - ebenso wie aus der Öffentlichkeit und denMedien - eine Fülle von Fragen an den BLL gerichtet, die sich imWesentlichen auf die gesundheitliche Unbedenklichkeit von Rindfleisch undanderen Erzeugnissen vom Rind richten. Nach dem aktuellen Erkenntnisstandder Wissenschaft ergibt sich folgendes Bild:- Fleisch (Muskelfleisch) wird weitgehend als sicher bewertet. Bei Versuchenmit Fleisch erkrankter Tiere konnte in keinem Fall eine Infektion erzeugtwerden (BgVV-Pressedienst 26/2000 vom 28. November 2000). DasInfektionsrisiko bei Muskelfleisch ist somit als äußerst geringeinzuschätzen (DGE aktuell 31/2000 vom 28.11.2000). Es ist darüber hinausdarauf hinzuweisen, dass seit 1. Oktober 2000 die sogenanntenRisikomaterialien, in denen sich der Erreger konzentrieren kann (Hirn,Augen, Mandeln, Rückenmark und Teilen des Rinderdarms), nicht in dieLebensmittelkette gelangen dürfen (Entscheidung 2000/418/EG vom 29.6.2000;s. auch Ausführungen unter Ziffer 6.). Vom 1.1.2001 wurde dieRisikomaterialdefinition auf den Darm vom Duodenum bis zum Rektum vom Rindjeden Alters ausgedehnt (Entscheidung 2001/2/EG vom 27.12.200, umgesetztdurch die 1. VO zur Änderung der Fleischhygiene-VO vom 28.12.2000). LautBgVV ist das Fleisch von Schweinen, Geflügel und Fischen nach heutigemWissen in Bezug auf das BSE-Risiko als sicher anzusehen. Schafe können ander BSE-ähnlichen Krankheit Scrapie erkranken. Solange wissenschaftlicheFragestellungen hinsichtlich möglicher Zusammenhänge zwischen Scrapie undBSE noch nicht beantwortet sind, besteht bei dem Verzehr von Schafen eingewisses Restrisiko, das derzeit wissenschaftlich nicht abgeschätzt werdenkann (BgVV-Pressedienst 26/2000 vom 28.11.2000).- Für Wursthüllen aus Rinderdarm gilt seit dem 1.1.2001 dieRisikomaterialdefinition, die auf den Darm vom Duodenum bis zum Rektum vomRind jeden Alters ausgedehnt wurde (1. VO zur Änderung der Fleischhygiene-VOvom 28.12.2000). Nach Angaben der Hersteller befinden sich ca. 80 % derWürste in Deutschland in Schweine- bzw. Schafsdärmen (Saitlinge). DieEuropäische Kommission hat mit ihrer Entscheidung 2001/2/EG vom 27.12.2000(Änderung der Entscheidung 2000/418/EG vom 29.6.2000) dieRisikomaterial-Definition ebenfalls angepasst. Als Risikomaterial gilt nunder Darm vom Duodenum bis zum Rektum der Rinder jeden Alters sowie Schädel,Hirn, Augen, Tonsillen und Rückenmark von über 12 Monate alten Rindern.- Fleischextrakt als Basiszutat für Fleischbrühwürfel, Suppen, Brühen undandere Erzeugnisse der Suppenindustrie wird ausschließlich aus Südamerikabezogen (Verband der Suppenindustrie vom 10.1.2001). Für diese Region gibtes keine Hinweise auf BSE.- Es gibt wissenschaftlich übereinstimmend - national wie international -keine Hinweise für eine Übertragbarkeit von BSE durch Milch undMilchprodukte, die daher als sicher eingestuft werden (Pressemitteilung derWHO Nr. 113/2000 vom November 2000; der Europäischen Kommission vom17.5.1999; des SEAC (Spongiform Encephalopathy Advisory Committee) derbritischen Regierung vom Januar 1998; BgVV-Pressedienst 26/2000 vom 28.November 2000; Feststellung der Bundesanstalt für Milchforschung vom 29.November 2000). Nach den Erkenntnissen des WissenschaftlichenLenkungsausschusses der EU vom März 1999 wurden weder in Milch noch inMilchdrüsen BSE-Erreger nachgewiesen.- Speisegelatine für Lebensmittel wird nach Angaben der Hersteller inDeutschland zu 90 % aus Schweinen gewonnen, die restlichen 10 % ausRinderhäuten, bei denen keine Infektiösität nachgewiesen werden konnte(BgVV-Pressedienst 26/2000 vom 28. November 2000). Nach einer Bewertung derWHO wird Speisegelatine auf Basis vom Rind als sicher angesehen, wenn dieHerstellung nach solchen Verfahren durchgeführt wird, die mögliche Erregerinaktivieren (WHO-Pressemitteilung Nr. 113, November 2000; Bericht desWissenschaftlichen Lenkungsausschusses der EU vom 26. Januar 2000;Feststellung der Bundesanstalt für Milchforschung vom 29. November 2000).Die in Deutschland angewendeten Methoden entsprechen diesen Vorgaben(BgVV-Pressedienst 26/2000 vom 28. November 2000).- Talg wird nach einer Bewertung der WHO (WHO-Pressemitteilung Nr. 113 vomNovember 2000) als sicher beurteilt, wenn die Herstellung nach solchenVerfahren durchgeführt wird, die mögliche Erreger inaktivieren.

5. EtikettierungDie Rindfleisch-Etikettierungsverordnung Nr. 1760/2000/EG vom 17.7.2000schreibt für alle ab dem 1. Januar 1998 geborenen Rinder die Anbringungzweier identischer Ohrmarken und einen Tierpass vor, der es ermöglicht, denWeg des Tieres bis zum Geburtsbetrieb lückenlos zurückzuverfolgen. AlleMitgliedstaaten müssen darüber hinaus zentrale Datenbanken einrichten, indenen die Lebenswege aller in dem jeweiligen Mitgliedstaat vorhandenenRinder dokumentiert werden. Seit dem 1. September 2000 sind zudem in allenMitgliedstaaten bei Vermarktung von Rindfleisch verpflichtend folgendeAngaben zu machen:- Referenznummer oder Referenzcode, mit dem die Verbindung zwischen demFleisch und dem Tier gewährleistet wird,- Zulassungsnummer des Schlachthofs, in dem das Tier geschlachtet wurde- Zulassungsnummer des Zerlegungsbetriebes.Ab 1. Januar 2002 werden zusätzlich Angaben zum Ort der Geburt und Mast desTieres, von dem das Fleisch stammt, obligatorisch. In Deutschland sind auchdiese Angaben bereits ab Ende 2000 verpflichtend vorgeschrieben.

6. Neue Vorschläge gegen BSE- National wurde vorgeschlagen, die Testung mittelfristig auch auf Rinderüber 24 Monate auszudehnen.7. SchlussbetrachtungIn den letzten zehn Jahren sind die Erkenntnisse über BSE erheblichgewachsen und es sind umfassende Maßnahmen - wie in dieser Informationbeschrieben - ergriffen worden, um ein hohes Maß an Sicherheit für dieVerbraucher zu gewährleisten. Laufende wissenschaftliche Forschungen zielendarauf ab, noch bestehende Wissenslücken zu schließen. Trotz immer wieder inder Presse berichteter Einzelfälle, bei denen die nötige Sorgfaltspflichtnicht eingehalten wurde, muss nochmals betont werden, dass dieLebensmittelwirtschaft ihrer lebensmittelrechtlichen Sorgfaltspflichtverantwortungsbewusst nachgeht, um dem Verbraucher weiterhin sichere undqualitativ hochwertige Lebensmittel anbieten zu können.

Quelle: Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V. (BLL),Godesberger Allee 142-148, 53175 Bonn, Telefon: 0228-819930, Fax:0228-375069, E-Mail

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