Testalter für Schlachtrinder wird auf 24 Monate gesenkt (27.01.2001)


(bme) - Schlachtrinder müssen in Deutschland jetzt bereits ab einem Alter

von 24 Monaten auf BSE getestet werden. Bundesverbraucherministerin

Renate Künast hat die entsprechende Verordnung unterzeichnet. Sie geht

damit über die EU-Regelung hinaus, in der die Altersgrenze auf 30 Monate

festgelegt wird. Nach Schätzungen der Fachleute müssen jetzt im Jahr

rund 300.000 zusätzliche Rinder BSE-getestet werden. Diese Verordnung

ist Teil der von Künast angekündigten Maßnahmen, die dazu führen sollen,

dass in Deutschland nur noch BSE-getestetes Fleisch verkauft wird. Die

Verordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

in Kraft.

                            Erste Verordnung

                     zur Änderung der Verordnung

              zur fleischhygienerechtlichen Untersuchung

                  von geschlachteten Rindern auf BSE

                         vom 25. Januar 2001

     

Auf Grund des § 5 Nr. 1 und 4 in Verbindung mit § 22e Abs. 1 des

Fleischhygienegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juli

1993 (BGBl. I S. 1189), auch in Verbindung mit Artikel 56 des

Zuständigkeitsanpassungs-Gesetzes vom 18. März 1975 (BGBl. I S. 705) und

dem Organisationserlass vom 22. Januar 2001 (BGBl. I S. 127) verordnet

das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und

Landwirtschaft:

     

                               Artikel 1

In § 1 Abs. 1 der Verordnung zur fleischhygienerechtlichen Untersuchung

von geschlachteten Rindern auf BSE vom 1. Dezember 2000 (BGBl. I S.

    

     

                               Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

                          Bonn, den 25. Januar 2001

                           Die Bundesministerin

                           für Verbraucherschutz,

                        Ernährung und Landwirtschaft